- Garagenanlagen
- Grundstücke zur Errichtung von Garagenanlagen
- bis 3 Mio. € pro Standort,
- Objektgröße: mindestens 20 Einheiten je Standort
- Erbpacht-Grundstücke
- sozialer Brennpunkt
- Reparaturstau
- Baujahr vor 1965
- Gewerbeanteil mehr als 20 %
- den jeweiligen Ansprüchen orientierte gute Lagen
- dabei kommen sowohl Großstädte, als auch mittelgroße Städte, sowie verkehrsgünstig gelegene Kleinstädte in Betracht