Wichtige Schritte und Regeln für die Antragstellung eines Tagesordnungspunktes für die nächste Eigentümerversammlung:
Schriftform:
Formulieren Sie den Antrag klar und geben Sie einen konkreten Beschlussantrag an (z. B. „Die Versammlung möge beschließen, dass...“) statt nur ein Thema zu nennen.
Fristen:
Reichen Sie den Antrag rechtzeitig ein, am besten fünf Wochen vor der Versammlung , damit die Verwaltung ihn noch in die Ladung aufnehmen kann. Die gesetzliche Einladungsfrist der Verwaltung an alle Eigentümer beträgt mindestens drei Wochen (§ 24 Abs. 4 WEG).
Ordnungsgemäße Verwaltung:
Das Anliegen muss wirtschaftlich sinnvoll und im Interesse der Gemeinschaft sein.
