Wichtige Schritte und Regeln für die Antragstellung eines Tagesordnungspunktes für die nächste Eigentümerversammlung:

 

Schriftform:

Formulieren Sie den Antrag klar und geben Sie einen konkreten Beschlussantrag an (z. B. „Die Versammlung möge beschließen, dass...“) statt nur ein Thema zu nennen. 

 

Fristen:

Reichen Sie den Antrag rechtzeitig ein, am besten fünf Wochen vor der Versammlung , damit die Verwaltung ihn noch in die Ladung aufnehmen kann. Die gesetzliche Einladungsfrist der Verwaltung an alle Eigentümer beträgt mindestens drei Wochen (§ 24 Abs. 4 WEG). 

 

Ordnungsgemäße Verwaltung:

Das Anliegen muss wirtschaftlich sinnvoll und im Interesse der Gemeinschaft sein. 

Druckversion | Sitemap
IBUMA Immobilien Beratung & Management GmbH In der Klanke 1, 59929 Brilon, Telefon 02961/9628490