Aktuelle Hinweise zu den Eigentümerversammlungen ab 01. Oktober 2021

 

Corona-Schutzverordnung Stand: 01. Oktober 2021


Mit Wirkung zum 01. Oktober 2021 gilt in Nordrhein-Westfalen eine neue Corona-Schutzverordnung (CoronaSchVO). Liegt der 7-Tage-Inzidenzwert in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt bei 35 oder höher, gilt dort die 3G-Regel. Überschreitet die 7-Tage-Inzidenz den Wert von 35 auch im Landesdurchschnitt, gilt die 3G-Regel landesweit. 

Die 3G-Regel besagt: Vollständig geimpften und genesenen Personen stehen alle Einrichtungen und Angebote (wie etwa Veranstaltungen) offen. Alle anderen Personen benötigen einen negativen Antigen-Schnelltest, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, wenn sie folgende Aktivitäten wahrnehmen möchten: 

  • Veranstaltungen im Innenraum (darunter fallen auch Versammlungen von Wohnungseigentümergemeinschaften)
  • Sport in Innenräumen
  • Innengastronomie
  • körpernahe Dienstleistungen
  • Beherbergung
  • Großveranstaltungen im freien mit mehr als 2.500 Teilnehmern 

Die bekannten AHA-Regeln gelten zudem weiterhin.

Nähere Informationen erteilt die Landesregierung auf der Website www.land.nrw/corona. Fragen zu den Regelungen beantwortet die Landesregierung unter Telefon 0211 / 9119-1001 oder unter der E-Mail-Adresse corona@nrw.de.

 

Ihre 

IBUMA Immobilien

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