Grundsteuer-Erklärung 

Gerne übernehmen wir für die Eigentümer, der von uns verwalteten Immobilien, die Erstellung der Formulare für die Grundsteuererklärung.

 

Jeder, der in Deutschland eine Immobilie sein Eigen nennt, muss in diesem Jahr eine zusätzliche Steuererklärung abgeben: die Grundsteuererklärung.

Betroffen sind alle Grundbesitzer, ob Eigentümer von Häusern und Wohnungen, Erbpachtnehmer sowie alle Grundstückseigentümer, ob von Baugrund, Forstwirtschaft oder landwirtschaftlicher Fläche.

 

Hintergrund ist die Reform der Grundsteuer, die Eigentümer jährlich bezahlen müssen. Bisher beruht die Berechnung der Grundsteuer auf veralteten Daten, nämlich auf Immobilienwerten (sogenannte Einheitswerte) aus den Jahren 1964 (alte Bundesländer) und 1935 (neue Bundesländer). Bekanntlich sind die Immobilienwerte in Laufe der Jahrzehnte gestiegen, in manchen Regionen sehr viel stärker als in anderen. Einheitswert und tatsächlicher Wert stimmen nicht mehr überein. Daher forderte das Bundesverfassungsgericht eine Grundsteuerreform.

 

Geplant war zunächst ein Abgabezeitraum vom 1. Juli bis zum 31. Oktober dieses Jahres. Dieser wurde  verlängert bis zum 31.01.2023.   

 

Ab Januar 2025 zahlen Eigentümer und Eigentümerinnen dann ihre Grundsteuer auf Basis der neu erhobenen Daten. 

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