Eigentümerversammlung

Corona-Verordnung

Wir informieren Sie an dieser Stelle über den aktuellen Stand der Dinge zu Eigentümerversammlungen während der Corona-Pandemie (Stand 08.07.2021):
 
Am Freitag, den 9. Juli 2021, tritt die neue Corona-Schutzverordnung (CoronaSchVo) in Kraft. In dieser wird nun die neue Inzidenzstufe 0 - also Inzidenzen von unter 10 - eingeführt. Diese neue Inzidenzstufe hebt zahlreiche Einschränkungen auf. Dies betrifft auch die Einschränkungen bei Eigentümerversammlungen. Nach der neuen CoronaSchVo wäre der Mindestabstand dann nur noch eine Empfehlung. Die Maskenpflicht im Innern entfällt aber nur dann, wenn im ganzen Land die Inzidenzsstufe 0 gilt.
 
Der Gesetzgeber gibt eine Einladungsfrist von mindestens drei Wochen vor. Wir müssen die Eigentümerversammlungen also frühzeitig planen, ohne zu wissen was dann an diesem Tag gültig ist. 
 
Wir möchten gerne sicherstellen, dass wir die geplanten Eigentümerversammlungen auch durchführen können.                             
Daher führen wir die Versammlung unter den Auflagen zu Abstand und Hygiene durch.
Ob und wie eine Maskenpflicht oder ein Nachweis über Immunisierung, Genesung oder ein Negativtest besteht, werden wir dann zum Zeitpunkt der Versammlung bekannt geben.
Somit ist die Durchführung einer Eigentümerversammlung mit erhöhtem Aufwand und Kosten (größerer Raum, Hygienematerial) verbunden.
 
Alternativ werden wir, da wo es möglich und umsetzbar ist, erneut an die Eigentümer appelieren, nach wie vor auf einer persönliche Teilnahme zu verzichten und uns als Verwalter zu bevollmächtigen.
Dies setzen wir vor allem in den Gemeinschaften um, wo keine besonders dringlichen Anlässe vorliegen.
Außerdem nutzen wir diese Möglichkeit, um die Punkte Abrechnung und Wirtschaftspläne zeitnah beschließen lassen zu können. Wichtige Anlässe könnten dann, losgelöst von diesen Punkten, zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen eines Umlaufbeschlusses auf Wunsch der Eigentümer beschlossen werden.
 
All dies - wie immer - vorbehaltlich aktueller Änderungen!
 
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